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EuGH-Urteil: Facebook-Fanpages sind mitverantwortlich für Datenverarbeitung
Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und verursacht weiterhin Unsicherheit bei Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres Urteil gefällt, dass die Situation verschärfen könnte. So sind Betreiber von Fanpages auf Facebook mitverantwortlich für eventuelle Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch Facebook.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisiert dieses Urteil und erklärt, dass die Bestimmung "viele Prinzipien des Datenschutzrechtes ad absurdum" führe. Thomas Duhr, BVDW-Vizepräsident, erklärt: "Der Ansatz, dass Unternehmen, die kommerzielle Fanpages betreiben, die Verantwortung für die Datenverarbeitung mittragen sollen, ist im Prinzip vielleicht noch nachvollziehbar. In der Praxis aber können solche Fanpage-Betreiber keinerlei Einfluss auf die Datenverarbeitung des Social-Media-Anbieters nehmen – es ist vor dem Hintergrund vollkommen realitätsfern, diese dennoch in die Verantwortung zu nehmen."
Der BVDW rät allerdings, nicht in Panik zu verfallen und die eigene Fanpage abzuschalten. Denn zwar sehe der EuGH eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreiber, jedoch bedeute dies nicht zwangsläufig, dass diese gleichwertig verteilt ist. Zudem gehe der Fall nun zurück an das Bundesverwaltungsgericht, das "für den Grad der jeweiligen Verantwortlichkeit nun im Detail die vom Fanpage-Betreiber vorgenommenen Einstellungen betrachten" muss.