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Neubrandenburg erhält offiziellen Namenszusatz
"Vier-Tore-Stadt" lautet der Namenszusatz, den Neubrandenburg ab sofort tragen darf. Die Genehmigung dazu hat Innenminister Lorenz Caffier nun erteilt. Er sagt: "Damit kann die Stadt ihre Einzigartigkeit unterstreichen. Das stiftet Identität und stärkt auch das kommunale Selbstbewusstsein."
Der Grund für diesen Namen ist die vollständig erhaltene mittelalterliche Stadtbefestigung mit ihrer 2.300 Meter langen kreisförmigen Stadtmauer, der Wallanlage, den Wehrtürmen und den Wiekhäusern. Zudem gelten die vier Stadttore – das Friedländer Tor, das Stargarder Tor, das Neue Tor und das Treptower Tor – als Wahrzeichen Neubrandenburgs, die regional und überregional bekannt sind.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihres Status, ihrer Eigenart oder ihrer Funktion in aktueller oder historischer Hinsicht ein eigenständiges Namenselement genehmigt bekommen haben. Dazu gehören unter anderem Gnoien, die sich "Warbelstadt" nennen darf, Rostock mit dem Namenszusatz "Universitätsstadt", das "Seebad" Ueckermünde, Neustrelitz als "Residenzstadt" und Ribnitz-Damgarten mit dem Beinamen "Bernsteinstadt".