EuGH: Direkte Links auf frei zugängliche Inhalte sind urheberrechtlich zulässig

Hyperlinks dürfen ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber auf geschützte Werke verweisen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Februar 2014 hervor. Die Entscheidung zu eingebetteten Inhalten steht jedoch noch aus. Direkte Links auf frei zugängliche Inhalte sind laut des EuGH urheberrechtlich zulässig und dürfen auch von den Mitgliedsstaaten der europäischen Union durch die nationale Gesetzgebung nicht beschränkt werden.

Handelt es sich um bereits frei zugängliche Inhalte werden diese nach Ansicht der Richter durch die Verlinkung keinem neuen Publikum zugänglich gemacht. Die Rechteinhaber, so der EuGH, wollen mit der verlinkten, bereits frei zugänglichen Wiedergabe ihrer Inhalte die gesamte Öffentlichkeit erfassen. Diese umfasst dann auch diejenigen, die über den Link zu dem Inhalt gelangen. Aus dieser Begründung lasse sich zudem entnehmen, dass es urheberrechtlich unzulässig sei, wenn ein neues Publikum durch die Verlinkung Zugang finde, etwa durch Umgehung von beschränkenden Maßnahmen, so Sascha Faber, LL.M. (Medienrecht) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, und Informationstechnologierecht von der Kanzlei volke2.0. aus Lünen.

"Diese Entscheidung ist zunächst ein wichtiger Schritt, um das Urheberrecht und die Interessen der Urheber mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Internets in Einklang zu bringen", sagt Faber. Er erklärt weiter: "Wären direkte Links auf frei zugängliche Inhalte unzulässig, hätte dies eine gewaltige Umstellung in der Nutzung des Mediums zur Folge. Insofern ist es begrüßenswert, dass der EuGH hier der Lebenswirklichkeit entsprechend geurteilt hat. Allerdings steht die womöglich interessantere Entscheidung des EuGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von eingebetteten Inhalten (YouTube) noch aus. Erst dann lässt sich tatsächlich abschätzen, wie sehr Nutzer sich künftig umzustellen haben."

Hier geht es direkt zum EuGH-Urteil.

 



 

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