
GEMA-Tarifreform: Stadtfeste vor dem Aus?
Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd), Berlin, weist auf Auswirkungen der GEMA-Tarifreform für Stadtfeste und andere großflächige Veranstaltungen im öffentlichen Raum hin. Bei der anhaltenden Diskussion um die ab 2013 gültige neue Tarifstruktur der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), von der sich zahlreiche Diskotheken und Tanzclubs bedroht fühlen, wird oft übersehen, dass auch öffentliche Veranstaltungen mit größerem Flächenbedarf in Frage gestellt sind: In der Verbindung von bereits im Jahr 2011 durchgeführten Änderungen im Bewertungssystem der GEMA mit den nun anstehenden Neuregelungen der Tarife könnten viele Stadtfeste vor dem Aus stehen, sofern die GEMA nicht einlenke und etwa durch klare Sonderregelungen Abhilfe schafft, so die bcsd.
Besonders bedroht seien Veranstaltungen wie Stadtstrände und Eislaufbahnen. Diese Events haben bei vergleichsweise geringer Besucherzahl einen hohen Flächenbedarf. Darüber hinaus finden sie oft über mehrere Wochen statt. Gebührensteigerungen um bis zu 4.000 Prozent des bisherigen Betrags seien die Folge.
Die GEMA stelle zwar sogenannte "Härtefallnachlassregelungen" in Aussicht, bei denen anstelle der Flächenregelungen die tatsächliche Anzahl der Gäste der Veranstaltung zugrunde gelegt werden. Dabei sei aber der Veranstalter in der Nachweispflicht. Neben der erforderlichen Offenlegung der gesamten wirtschaftlichen Kalkulation lasse sich allerdings bei Stadtfesten die genaue Besucherzahl nur mit großem Aufwand ermitteln.
"Stadt- und Bürgerfeste sowie viele andere innerstädtische Veranstaltungen sind in der Regel kostenlos und von den Städten kaum oder nur noch mit der Unterstützung zahlungskräftiger Sponsoren kostendeckend zu betreiben", sagt Michael Gerber (Foto), Bundesvorsitzender der bcsd. "Für die Qualität der Veranstaltungen kommt dem Kulturprogramm eine zentrale Bedeutung zu. Wenn sich jetzt die GEMA in der angekündigten Form den großen Schluck aus der Flasche erlaubt, fehlt es an dem erforderlichen Budget für ein ausreichend dimensioniertes Kulturprogramm. Das wird viele Städte vor die Frage stellen, ob sie sich solche Veranstaltungen überhaupt noch erlauben können."
Der bcsd gehe es nicht darum, den Künstlern und Urhebern das Recht an ihrem Werk abzusprechen und die Wertschöpfung daraus in Frage zu stellen, stellt Gerber richtig: "Aber die GEMA beschädigt mit dieser Reform vor allem die eigenen Mitglieder. Es ist vor dem Hintergrund der desolaten finanziellen Situation der Kommunen und der Stadtmarketingeinrichtungen nicht möglich, höhere Gebühren zu entrichten, jeder weiß das. Entsprechend gibt es nur den Ausweg zum Verzicht auf Programme und Veranstaltungen oder zum Wechsel auf GEMA-freie Angebote. Es wird das Gegenteil von dem erreicht, was man will. Die GEMA benimmt sich sprichwörtlich wie jemand, der die Kuh schlachtet, die er melken will."
Weitere Infos unter www.bcsd.de oder bei der GEMA.
Yvonne Wodzak 13.07.2012










