E-Government-Angebote: Kommunen bei der Umsetzung wesentlich weiter als Landesverwaltungen

Rund drei Viertel (74 Prozent) der deutschen Behörden fühlen sich ausreichend über das E-Government-Gesetz des Bundes informiert. Hingegen messen sowohl Landes- als auch Kommunalbehörden dem Gesetz eine geringe Bedeutung für ihre eigene Institution bei. Nur zehn Prozent der Behörden meint, vom E-Government-Gesetz direkt betroffen zu sein. Das geht aus einer aktuellen bundesweiten Studie zum Stand der Umsetzung des E-Government-Gesetzes hervor, die der Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz und der IT-Dienstleister Materna GmbH, Dortmund, durchgeführt haben. Die Ergebnisse werden erstmals am 18. März 2015 auf der CeBIT vorgestellt. Das E-Government-Gesetz des Bundes zielt darauf ab, administrative Hindernisse abzubauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern.
Kommunen vor Landesverwaltungen
Die Studie zeigt: Trotz ihrer vermeintlich geringen Betroffenheit sind die Kommunen bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten wesentlich weiter als die Landesverwaltungen. Der elektronische Zugang zur Verwaltung für Bürger und Unternehmen (56 Prozent), elektronische Formulare (54 Prozent) sowie elektronische Amts- und Verkündigungsblätter (38 Prozent) sind schon in zahlreichen Verwaltungen vorhanden. Erfreulich hoch sind die Planungsziele der Kommunal- und Landesverwaltungen. Dabei stehen insbesonders die Eröffnung eines De-Mail-Zugangs (46 Prozent), die Umsetzung eines elektronischen Identitätsnachweises (38 Prozent) sowie die elektronische Bezahlfunktion (40 Prozent) im Fokus.
Elektronische Akte auf Platz 1
Sowohl die Bundes- und Landesbehörden (66 Prozent) als auch kommunale Behörden (50 Prozent) sehen den größten Mehrwert für die Verwaltung in der elektronischen Akte. Bei 44 Prozent der Behörden ist die Umsetzung allerdings ein langfristiges Ziel, da ihnen zentrale Voraussetzungen wie personelle Ressourcen und finanzielle Mittel fehlen. An zweiter Stelle stehen bei Bund und Ländern die elektronischen Formulare (48 Prozent), bei den Kommunen die elektronischen Bezahlmöglichkeiten (56 Prozent).
Mehr Fachpersonal und Finanzmittel gewünscht
Die Befragten sehen das Bundesgesetz als wichtiges Signal für die weitere Digitalisierung. Jedoch erachten die befragten Behörden dafür mehr Fachpersonal (87 Prozent) und finanzielle Unterstützung (85 Prozent) als wichtig bzw. sehr wichtig. Kommunen wünschen sich besonders Unterstützung durch die Bundesländer in Form von eigenen Landesgesetzen und die Bereitstellung von technischen Basiskomponenten.
Zur Studie:
An der Online-Studie haben mehr als 100 Teilnehmer aus Bund, Ländern und den 300 größten Städten Deutschlands teilgenommen. Abgefragt wurden die Kategorien Kenntnisstand und Verortung, Voraussetzungen, Erwartungen und Herausforderungen sowie Perspektiven. Die Ergebnisse können kostenfrei unter http://www.egovg-studie.de angefordert werden.
(yw) 11.03.2015








