Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften werden immer beliebter

Immer mehr Reisende übernachten lieber privat als im Hotel und immer mehr Menschen bieten ihre Privatwohnung als Übernachtungsmöglichkeit an. Fast sieben Millionen Internetnutzer (zwölf Prozent) in Deutschland haben schon einmal Wohnraum auf einer Online-Plattform angeboten – entweder kostenlos auf Webseiten wie CouchSurfing und BeWelcome oder gegen Bezahlung auf Portalen wie Airbnb, Wimdu, booking.com, HomeAway und 9flats. Im vergangenen Jahr waren es erst vier Millionen (sieben Prozent). Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom aus Berlin. Vor allem bei den 30- bis 49-Jährigen werden Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften immer beliebter: Bereits jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) dieser Altersgruppe hat anderen Reisenden schon einmal seine Wohnung oder ein Zimmer über eine Online-Portal zur Verfügung gestellt. Bei den 14- bis 29-Jährigen war es jeder Achte (12 Prozent). In der Altersgruppe 50- bis 64 Jahre haben sieben Prozent eine Unterkunft auf diesem Wege angeboten.
"Für viele private Vermieter spielen neben den finanziellen auch soziale Aspekte eine Rolle. Sie schätzen es zum Beispiel, Kontakte zu anderen Reisenden zu knüpfen und ihren Gästen Insider-Tipps zum Wohnort mitzugeben", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Einige Städte hätten in Spitzenzeiten außerdem Schwierigkeiten, genug Betten für Geschäftsreisende und Touristen anbieten zu können – also zum Beispiel während großer Messen, Festivals oder Sportereignissen. Vor allem in solchen Stoßzeiten sei die Vermittlung von Privatwohnungen eine gute und bezahlbare Alternative für viele Gäste. "Die Politik sollte die Akzeptanz für die neuen Formen des Reisens weiter erhöhen. Das Home Sharing, also das gelegentliche Vermieten von privatem Wohnraum, muss vom kommerziellen Ferienwohnungsbetrieb abgegrenzt werden. Es ist schlichtweg Verschwendung von Wohnraum, wenn man gelegentliches Vermieten verbietet. Es muss konsequenterweise von der behördlichen Genehmigung freigestellt werden", so Rohleder.
Flickenteppich-Regelung macht Sharing-Diensten das Leben
Aber: Wer eine Wohnung vermieten möchte, sollte sich vorher gründlich informieren. Die gesetzlichen Regeln variieren von Stadt zu Stadt und von Land zu Land. Die meisten Nutzer (84 Prozent) sind sich darüber laut Bitkom-Umfrage im Klaren. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder verbieten. "Bislang unterscheidet sich die Regulierung der Vermietungspraxis von Stadt zu Stadt. Diese Flickenteppich-Regelung macht Sharing-Diensten das Leben schwer, die eine bezahlbare Alternative für viele bieten", sagt der Bitkom-Chef.
Sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament fordern, dass neue Geschäftsmodelle gegenüber klassischen Geschäftsmodellen nicht benachteiligt werden. Künftig sollen deshalb in den Mitgliedsstaaten effektive Kriterien angelegt werden, um besser zwischen professionellen Vermietern und Privatpersonen, die ihre Wohnung nur gelegentlich überlassen, unterscheiden zu können.
(yw) 11.07.2017










