
Das Digitalisierungsbarometer der INSM und der IW zeigt, dass erst knapp 14 Prozent der Verwaltungsangebote von Behörden bundesweit digital verfügbar sind – Foto: Neue Soziale Marktwirtschaft
Digitalisierung von Behörden geht nur schleppend voran
Die Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM) aus Berlin und das privat Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) haben eine Analyse des Digitalisierungsstands von Behörden in Deutschland veröffentlicht. In einem regelmäßigen Prozess untersuchen sie bundesweit die Umsetzung sowie Entwicklung einer digitalen Verwaltung und halten dies in einem Behörden-Digimeter fest.
Laut dem 2017 entwickelten Onlinezugangsgesetz (OZG) der damaligen Bundesregierung sollen bis 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen auf Bund-, Länder- und Kreisebene digital angeboten werden. Ziel sei es, den bürokratischen Aufwand bei Unternehmen, Beschäftigten und Bürger*innen zu verringern, öffentliche Dienstleistungen effizienter zu gestalten und die Qualität sowie Geschwindigkeit zu erhöhen. Dadurch soll die Kommunikation erleichtert und Themen gebündelt werden, unter anderem in den Bereichen Bauen und Wohnen oder Arbeiten und Ruhestand. Im internationalen Starting-a-Business-Ranking der Weltbank in Washington D.C. (USA) liegt Deutschland auf Platz 125 und 190.
Der aktuelle Digitalisierungsgrad der Verwaltungsleistungen hierzulande ist ernüchternd: Bisher sind nur 80 Angebote flächendeckend in der Bundesrepublik verfügbar – 495 fehlen noch. Spitzenreiter bei der Umsetzung sind der Städteverbund Aachen (261) und die nordrhein-westfälische Stadt Hamm (226). INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr kommentiert: "Wenn es mit dem bisherigen Tempo weitergeht, dauert die Behörden-Digitalisierung noch über 30 Jahre. Die Regierungskoalition muss aus vollmundigen Versprechen schnell nachprüfbare Erfolge machen. Es kann nicht sein, dass die Behörden nur für amerikanische Elektroautohersteller serviceorientiert und schnell arbeiten." Dr. Klaus-Heiner Röhl, Studienleiter am Institut der deutschen Wirtschaft, ergänzt: "Es ist sehr sicher, dass Deutschland sein selbst gestecktes Ziel, nämlich bis Ende dieses Jahres die 575 Leistungen des Onlinezugangsgesetzes umzusetzen, nicht erreichen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Deutschland in der Umsetzung einem Flickenteppich gleicht. Manche Leistungen stehen zudem nicht in ausreichender Qualität zur Verfügung, das heißt, sie sind sehr umständlich und zum Teil werden einfach nur PDF-Formulare zum Ausdrucken angeboten."
Zähes Umsetzungstempo
Die INSM und das IW kritisieren das Umsetzungstempo des OZG: Die diversen Leistungen seien nach einem "Einer-für-alle-Prinzip" entwickelt worden. Die Städte und Regionen können diese somit jederzeit einsetzen. Des Weiteren verdeutlichen die Zahlen einiger Regionen und die integrierten Fallbeispiele, dass eine entsprechende Umsetzung möglich ist. Das Paper beinhaltet drei Best-Practice-Beispiele, um den Mehrwert von digitalen Behördenangeboten aufzuzeigen. Dazu gehören die Unternehmensgründung in der Stadt Bremen, die Sondernutzung von Straßen und Plätzen in Hamburg und der Bereich Müllabholung.
Als Ursache für die langsame Digitalisierung nennen die Verantwortlichen zwei Faktoren: Zum einen fehlen rechtliche Möglichkeiten im föderalen Staatsaufbau, um die Länder zu einer Umsetzung zu verpflichten. Zum anderen fehlen innerhalb der Bundesländer Durchgriffsrechte, um die Umsetzungen in Städten und Kommunen zu gewährleisten. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und das Institut der deutschen Wirtschaft fordern die aktuelle Ampelregierung deshalb dazu auf, entsprechend zu handeln und das Umsetzungstempo bei den digitalen Behördenleistungen zu erhöhen.
Sophie-Marie Jahn 29.03.2022










