
Viele Bundesbehörden in Deutschland sind nicht ausreichend barrierefrei aufgestellt – Foto: RioPatuca Images - AdobeStock
Inklusion
Barrierefreiheit in deutschen Behörden unzureichend
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin hat das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, in Zusammenarbeit mit der Universität Kassel, der Kölner Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und dem Institut für Sozialforschung und Kommunikation in Bielefeld das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) analysiert. Ziel des 2002 erlassenen Gesetzes ist, Barrierefreiheit in Bundesbehörden herzustellen, die Benachteiligung durch Behörden zu verhindern sowie die UN-Behindertenrechtskonventionen und das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz umzusetzen.
Das Ergebnis: Deutsche Behörden sind häufig nicht barrierefrei. Zudem sind vielen das BGG und die damit einhergehenden Anforderungen nicht bekannt. Einen großen Handlungsbedarf sehen die Forscher:innen im Bereich der Kommunikation. So stehen zentrale Hilfsmittel, wie die Verwendung leichter Sprache oder Audio-Dateien sowie Dolmetscher:innen für Gebärdensprache oft nicht zur Verfügung.
Als positiv heben die Studienverantwortlichen hervor, dass der Behinderungsbegriff im BGG 2016 an die UN-Behindertenrechtskonventionen angepasst wurde. Dadurch werden nicht sichtbare, geistige und psychische Behinderungen sowie umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren einbezogen. Allerdings überwiegt in den Behörden weiterhin ein eher konservatives Begriffsverständnis.
Um die Barrierefreiheit in Behörden zu steigern, haben die Forschenden verschiedene Maßnahmen in ihrer Studie gebündelt. Sie empfehlen beispielsweise Schulungen für Mitarbeitende zum Thema Barrierefreiheit. Des Weiteren sollen Behörden stärker dazu verpflichtet werden, Hilfsmittel nicht auf bestimmte Behinderungsarten zu beschränken, sondern für alle zugänglich zu machen. Darüber hinaus betonen die Forscher:innen, wie wichtig betriebliche Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind. Sie sorgen unter anderem dafür, dass die Barrierfreiheit innerhalb der Behörden umgesetzt wird und fungieren als Ansprechpartner für Bürger:innen. Die SBV können laut den Verantwortlichen dabei helfen, die Effektivität des BGG zu steigern, in dem sie unter anderem die Einhaltung des Gesetzes seitens des Arbeitgebers kontrollieren.
Im Rahmen der BGG-Analyse wurden zum einen juristische Fachliteratur, weiteres Gleichstellungsrecht und die Rechtsprechung untersucht. Zum anderen haben die Forschenden Online- und Telefonbefragungen mit mehr als 3.000 Menschen durchgeführt, darunter rund 2.200 Beschäftige in Behörden, 600 Menschen mit Behinderungen sowie 440 Mitglieder in Schwerbehindertenvertretungen. Zudem wurden Vertreter:innen von Verbänden und Institutionen, wie zum Beispiel der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, zu spezifischen Themen interviewt.
Sophie-Marie Jahn 22.11.2022









