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Die Informationskampagne rund um das Antidiskriminierungsgesetz ist langfristig ausgelegt – Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Awareness

Bund informiert über Antidiskriminierungsgesetz

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes macht mit einer neuen Kampagne auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufmerksam. Dieses schützt vor Diskriminierung aufgrund des Alters, von Behinderung, von chronischer Krankheit, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion und Weltanschauung sowie vor rassistischer und antisemitischer Diskriminierung. Allerdings ist laut der Antidiskriminierungsstelle vielen Menschen nicht bekannt, dass Diskriminierung in Deutschland verboten ist. Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, sagt: "Nur ein Drittel der Bevölkerung weiß bisher, dass Diskriminierung in Deutschland verboten ist. Das wollen wir ändern."

Die bundesweit ausgerollte Informationskampagne mit dem Motto "Hab ich was gegen – das Antidiskriminierungsgesetz" hat das Ziel, das AGG bekannt zu machen und Rechte sowie Handlungsmöglichkeiten für Menschen aufzuzeigen, wenn sie Diskriminierung erfahren. Seit dem 16. Oktober 2023 machen sowohl Plakate als auch Videos auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam. Der Fokus liegt dabei auf Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften, beispielsweise bei der Job- und Wohnungssuche, am Arbeitsplatz oder im Club. Im Mittelpunkt der Kampagne steht der Musikvideoclip "Hab ich was gegen", in dem reale Fälle gezeigt werden, die dem juristischen Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle herangetragen wurden. Durch die einzelnen Szenen führt Schauspieler und Komiker Hans-Joachim Heist. Zudem gibt es die Kampagnen-Website habichwasgegen.de. Diese enthält neben Informationen zum AGG auch einen Diskriminierungs-Check. Letzterer hilft Interessierten einzuschätzen, ob sie Diskriminierung erlebt haben.

Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman sagt: "In Deutschland haben wir was gegen Diskriminierung – nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Gerade in Zeiten, in denen Anfeindungen zunehmen, ist es wichtig, zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sich gegen Diskriminierung zu wehren, und welche nicht. So gilt das Gesetz ausschließlich im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften – deshalb bilden diese Bereiche den Schwerpunkt der Kampagne. Das Gesetz gilt jedoch leider nicht an öffentlichen Schulen oder bei Beleidigungen auf der Straße und es kann das Strafrecht nicht ersetzen."

 

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