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Neues Gesetz
Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird reformiert
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) soll moderner und international wettbewerbsfähiger werden. Am 30. Januar 2025 stimmten die Abgeordneten des Bundestages einem Gesetz zur Reform der Kultureinrichtung zu. Zuvor hatte bereits der Kulturausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt – allerdings in geänderter Fassung. Ursprünglich sollte die SPK das Recht erhalten, ihren Namen selbst zu ändern. Dies ist im aktuellen Änderungsantrag nicht mehr enthalten. Außerdem müssen bei der Angliederung privatrechtlicher Stiftungen an die SPK, wie zum Beispiel der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, sowohl die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde als auch der Haushaltsausschuss und der Kulturausschuss des Bundestages zustimmen. Das Gesetz soll am 1. Dezember 2025 in Kraft treten und löst das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1957.
Die Reform sieht vor allem Änderungen in den Strukturen und Arbeitsweisen vor. So soll die Stiftung nicht mehr allein von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet werden, sondern von einem bis zu siebenköpfigem Vorstand. Der Stiftungsrat soll von 20 auf neun Mitglieder verkleinert werden. Dabei werden sieben Mitglieder von den Ländern bestimmt, das Land Berlin ist als Stiftungsstandort ständiges Mitglied. Außerdem nehmen an den Sitzungen des Stiftungsrates der Vorsitzende des Stiftungsbeirates sowie vier Mitglieder des Deutschen Bundestags teil. Der Stiftungsbeirat wird internationaler aufgestellt und umfasst künftig nicht nur Sachverständige aus der Bundesrepublik, sondern auch aus dem Ausland. Zudem sieht das Gesetz vor, hervorgehobene Führungspositionen, wie das Präsidentenamt, zeitlich befristet zu besetzen, Verbeamtungen sollen die Ausnahme bleiben. Darüber hinaus sollen die SPK und die einzelnen Einrichtungen autonomer über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel entscheiden können.
SPK-Präsident Hermann Parzinger sagt dazu: "Das neue SPK-Gesetz ist ein entscheidender Schritt, die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen. Nach dem kürzlich beschlossenen neuen Finanzierungsabkommen der Stiftung mit der Erhöhung des Sockelbetrages ab Januar 2026, wofür wir Bund und Ländern außerordentlich dankbar sind, wurde nun der zweite zentrale Schritt der Reform vollzogen. Wir werden moderner, effizienter, synergetischer und schneller. Das Gesetz ist, wenn man so will, der Schlussstein der Reform, gleichzeitig aber auch die rechtliche Grundlage für all die Veränderungen und Neuerungen, die wir in Abstimmung mit der BKM und dem Stiftungsrat der SPK erarbeitet haben. Auf dieser Basis lassen sich nun zeitnah die nächsten Schritte angehen, weshalb der Beschluss noch in dieser Legislatur so wichtig war."
Bei der Abstimmung im Bundestag stimmten die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP und des Bündnis 90/Die Grünen für die Reform, die AfD votierte dagegen. Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion bekam keine Mehrheit. Das Bündnis Sahra Wagenknecht enthielt sich.
Dieser Artikel wurde am 31. Januar 2025 um 11:32 Uhr von der PUBLIC-MARKETING-Redaktion aufgrund einer Pressemitteilung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz aktualisiert.
Sophie-Marie Jahn 31.01.2025









