Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt die Frage: Sind Facebook Pages datenschutzrechtlich zulässig oder nicht?
Am 9. Oktober 2013 wird vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig die Frage verhandelt, ob Facebook Fanpages datenschutzrechtlich zulässig oder nicht. "Damit löst die IHK Schleswig-Holstein ihr Versprechen ein, sich vor ihre Mitgliedsunternehmen zu stellen und für Rechtssicherheit zu streiten", so Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein.
Laut der IHK hatte Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), vor zwei Jahren von der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein gefordert, dass Unternehmen, die Facebook nutzen, entweder ihre Fanpages abschalten oder 50.000 Euro Bußgeld zahlen sollten. Bis heute ist die Frage der Zulässigkeit von Fanpages noch nicht gerichtlich geklärt worden.
Um schwere Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, bedarf es nach Auffassung der IHK Schleswig-Holstein der Klärung durch das Verwaltungsgericht. "Es kann nicht sein, dass Unternehmen in Hamburg oder Niedersachsen hochinteressante Vertriebskanäle wie Facebook für sich nutzen können, schleswig-holsteinische Unternehmen aber von dieser Entwicklung abgeschnitten werden sollen", erklärt Schween.
Das Urteil wird auch außerhalb der Landesgrenzen mit Spannung erwartet. Die aufgeworfenen Rechtsfragen haben große Bedeutung weit über den Fall "Fanpage" hinaus. "Wir freuen uns auf das Urteil", sagt Schween weiter, "es wird uns mehr Klarheit zu einigen der interessantesten Fragen des Datenschutzes im Internet bringen."
Yvonne Wodzak 04.10.2013










