Verwaltungsgericht Schleswig: Unternehmen können weiterhin Facebook Fanpages nutzen
Mit Spannung wurde die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig in Bezug auf die Nutzung von Facebook Fanpages erwartet. Das Gericht hat nun klargestellt, dass Unternehmen auch künftig diese Pages nutzen können. Es bestätigte damit die Auffassung der IHK Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel und Lübeck), die sich in diesem Musterprozess vor ihre Mitgliedsunternehmen gestellt hatte.
"Auch schleswig-holsteinische Unternehmen können, wie alle anderen Unternehmen in Deutschland und Europa, soziale Netzwerke wie Facebook als Kommunikations- und Vertriebskanal nutzen", sagt Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein.
Ursache für den Rechtsstreit war die Drohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) gegen Unternehmen, Bußgelder in einer Höhe von 50.000,00 Euro zu verhängen, sollten die Fanseiten nicht deaktiviert werden. "Diese Androhung hat unsere Unternehmen kalt erwischt und erhebliche Verunsicherung ausgelöst", erläutert Schween. "Für die IHK Schleswig-Holstein war es daher wichtigstes Ziel, Rechtssicherheit herzustellen.“ Die Aktion der Landesdatenschützer war zudem geeignet, eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung für Unternehmen in Schleswig-Holstein zu bewirken. „Durch unsere Klage konnte der Schaden etwas begrenzt werden."
Der Datenschutz ist für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein von erheblicher Bedeutung. Datenschutz müsse aber auch Innovationen zulassen und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. "Der Fall zeigt, dass das Thema Datenschutz so wichtig ist, dass es nicht allein den Datenschutzbeauftragten überlassen werden darf", erklärt Schween.
Yvonne Wodzak 09.10.2013










