ANZEIGE

Rund eine Million User:innen folgen der Facebook-Seite der Bundesregierung – Foto: Screenshot der Facebook-Seite der Bundesregierung (23.07.2025)

Gerichtsurteil

Bundesregierung darf Facebook-Seite behalten

Im Februar 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), Berlin, den Betrieb einer Facebook-Seite untersagt. Grund dafür war, dass die Nutzung nach Einschätzung von Kelber nicht datenschutzkonform ist (PUBLIC MARKETING berichtete). So würden beispielsweise personenbezogene Daten durch sogenannte Cookies ohne wirksame Einwilligung gespeichert.

Daraufhin hatte das Bundespresseamt eine Klage gegen die Untersagung eingereicht. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage nun statt und erlaubt der Bundesregierung damit den Betrieb einer Facebook-Seite. Regierungssprecher Stefan Kornelius begrüßt die Entscheidung: "Das Urteil bestätigt uns darin, an unserem Facebook-Auftritt als wichtigem Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit festzuhalten." Laut Kornelius ist es die Aufgabe des Bundespresseamtes, die Menschen verlässlich zu informieren – auch in den sozialen Medien. "Soziale Medien sind für viele Menschen eine zentrale, teilweise die ausschließliche Informationsquelle. Gerade in einer Zeit hybrider Bedrohungen sind verlässliche und vertrauenswürdige Informationen unverzichtbar für den Erhalt unserer Demokratie und unserer Sicherheit", sagt der Regierungssprecher.

Das Bundespresseamt sieht sich durch das Gerichtsurteil in seiner Auffassung bestätigt, dass allein Meta für den Datenschutz auf Facebook verantwortlich ist. Fragen zur Datenverarbeitung seien demnach unmittelbar gegenüber Meta zu klären. "Auf sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären. Im Gegenteil: Wir setzen uns als Bundespresseamt für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der sozialen Medien ein", macht Kornelius deutlich.

Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln nicht rechtskräftig. Wie die Zeit berichtet, prüft die amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.
 

Kostenlos versorgt Sie der Public-Marketing-Newsletter mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!

E-Mail:

Sicherheitscode hier eintragen:

 

Aktuelle Ausgabe

5-6/2026

Marketplace

Präsentieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Dienstleistungen. Zum Marketplace

















Newsletter

Save the Date

Weitere Publikationen

Place Brands
Persönlichkeiten im Stadtmarketing

Social Media

Abonnement hier widerrufen

Weitere Webseiten