
Von der neuen GRW-Struktur sollen kleinere und mittlere Unternehmen profitieren – Foto: fotograupner-AdobeStock
GRW-Förderung
Bund und Länder reformieren regionale Wirtschaftsförderung
Zum Jahresbeginn haben das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfinanzministerium und die Länder die "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) neu strukturiert. Insgesamt stehen 2026 1,3 Milliarden Euro für regionale Förderprojekte zur Verfügung. Bund und Länder finanzieren diese gleichermaßen. Die Auswahl der Projekte und die Umsetzung der Förderung liegen in der Verantwortung der Länder.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagt: "Mit der Neuaufstellung der GRW machen wir regionale Förderung einfacher, wirksamer und zukunftsorientiert – für starke Kommunen, innovative Unternehmen und gute Arbeitsplätze in ganz Deutschland. Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass strukturschwache Regionen bessere Entwicklungschancen erhalten, Kommunen mehr Handlungsspielräume gewinnen und Investitionen zielgerichtet dort ankommen, wo sie Wachstum und gute Arbeit schaffen."
Zu den zentralen Aspekten der Neuaufstellung gehören ein vereinfachter Förderzugang durch eine klare Branchenliste sowie stärkere Anreize für kleine und mittlere Unternehmen zur Fachkräftesicherung. Um dies zu gewährleisten, wurden die Anforderungen an neu zu schaffende Arbeitsplätze herabgesetzt. Zusätzlich rückt auch die Produktivität stärker in den Fokus. So werden auch Unternehmen gefördert, die zwar keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen, aber ihre Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigern konnten.
Um die wirtschaftsnahe Infrastruktur zu fördern, wird den Kommunen im Rahmen der GRW zudem mehr Handlungsspielraum eingeräumt. Bis Ende 2028 kann unter anderem der Grunderwerb bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen anteilig gefördert werden. Gleichzeitig werden auch hier Förderprogramme gebündelt und vereinfacht. Beispielsweise geht der Bundeswettbewerb "Zukunft Region" künftig in der GRW auf. Darüber hinaus wird ein neuer Fördertatbestand für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen eingeführt, um Innovationsgrundlagen in strukturschwachen Regionen gezielt zu verbessern. Dabei wurde die maximale Förderhöchstsumme für Innovationscluster auf zehn Millionen Euro verdoppelt.
Seit Anfang der 1970er Jahre wurden rund 82 Milliarden Euro für die GRW-Förderung bereitgestellt. Davon profitierten rund 157.000 Investitionsvorhaben und der Ausbau kommunaler Wirtschaftsstrukturen. Des Weiteren wurden etwa 4,9 Millionen Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert.
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Sophie-Marie Jahn 08.01.2026









