
Die Europäische Kommission schlägt eine Modernisierung und Vereinfachung des EU-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Foto: Quarta/Fotolia_Public Marketing
Vergaberecht
EU-Kommission will öffentliche Vergabe verschlanken
Der öffentliche Beschaffungsmarkt ist eine wesentliche Säule für die wirtschaftliche Entwicklung Europas. Der Europäischen Kommission zufolge macht dieses Segment rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Vor diesem Hintergrund hat die Brüsseler Behörde beschlossen, die Vergabe öffentlicher Aufträge nach 2014 erneut anzupassen, um den Prozess zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und anfallende administrative Kosten auf Seiten der Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer einzusparen.
Der Vorschlag, den die Europäische Kommission vorgelegt hat, umfasst mehrere Punkte – allen voran sollen die bisherigen drei Richtlinien einer zentralen Verordnung weichen und das System dadurch schlanker machen.
Demnach sollen die eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten an ein zentrales Datennetz angeschlossen werden. Gemäß dem „Once Only“-Prinzip besteht der Vorteil darin, dass Agenturen und Dienstleister ihre Unterlagen und Nachweise nicht mehr für jede Ausschreibung neu hochladen müssen.
Darüber hinaus ist geplant, dass die Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber (wie etwa Kommunen und Behörden) künftig verstärkt die Möglichkeit erhalten, schon während des Ausschreibungsprozesses mit den Bewerbern zu verhandeln. So lassen sich bereits vor dem finalen Zuschlag tiefere Einblicke in den Markt gewinnen. Die Europäische Kommission erhofft sich dadurch praxisnähere Vergabeentscheidungen.
Ebenfalls nachgebessert werden soll bei den Vergabekriterien und der damit verbundenen Entscheidung für oder gegen einen Bieter. Der Vorschlag sieht vor, dass Qualitätskriterien – darunter Umwelt, Soziales, Innovation und Resilienz – mindestens 30 Prozent der Bewertung ausmachen müssen. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz soll ein reiner Preiswettbewerb verhindert werden.
Schließlich sollen auch der Heim- und der europäische Markt gestärkt werden. Die zentralen Themen sind dabei der Schutz kritischer Infrastrukturen und die Cybersicherheit. Anbieter aus Staaten außerhalb der EU können künftig leichter ausgeschlossen werden, wenn deren Heimatländer EU-Firmen ebenfalls blockieren oder Sicherheitsbedenken bestehen.
Vorgesehen ist, dass die vorgeschlagene Verordnung ab Ende 2027/Anfang 2028 in Kraft treten soll.









