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bcsd fordert temporäre Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten

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In der Adventszeit dürfen die Geschäfte in Nordrhein-Westfalen sonntags öffnen. Zusätzlich soll es am 3. Januar 2021 einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Verdi hat allerdings schon Klagen angekündigt, falls Städte ohne Anlass Sonntagsöffnungen planen. Doch der neue Erlass ist Teil der Corona-Schutzverordnung und somit wohl rechtssicher. Er soll für eine Entzerrung der Shoppng-Aktivitäten im Weihnachtsgeschäft sorgen. Das befürwortet auch die in Berlin angesiedelte Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd e.V.). Sie fordert eine bundesweite Anwendung für die temporäre Ausweitung von Sonntagsöffnungszeiten. Jetzt gelte es für die anderen Bundesländer, diesem Beispiel zu folgen, so der Verband.

In diesem von der Covid-19-Pandemie geprägten Jahr böten Sonntagsöffnungen dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit, das wirtschaftlich enorm wichtige Weihnachtsgeschäft in- fektionsschutzkonform zu gestalten, so der Vrband. Der Schutz der Sonn- und Feiertage durch das Grundgesetz als Tage der Arbeitsruhe werde damit nicht in Frage gestellt. Vielmehr gehte es darum, Menschen zu schützen und Einzelhändler*innen und weiteren Dienstleis- ter*innen durch eine angemessene Ausweitung der Ladenöffnungszeiten in der Zeit der Krise die Möglichkeit zu geben, Verluste zu verringern und so ihre Existenz und Arbeitsplätze zu sichern.

Die Nordrheinwestfälische Landesregierung schaffe hier möglichst weitgehende Rechtssicherheit für die temporäre Ausweitung von Ladenöffnungszeiten. "Diese besonderen Zeiten bedürfen solcher pragmatischen Lösungen, wie sie die Corona-Schutzverordnung in NRW ausweist. Ich bin mir sicher, dass andere Bundesländer schnell diesem Beispiel folgen werden“, erklärt bcsd-Geschäftsführer Jürgen Block.



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(yw) 06.10.2020




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