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Das Gesundheitsportal gesund.bund.de enthält Artikel in den Rubriken "Krankheiten" und "gesund leben" sowie "Pflege" und "Gesundheit Digital" - Foto: Screenshot der Website gesund.bund.de (29.06.2023, 11:23 Uhr)

Bundesregierung

Weiterbetrieb des Nationalen Gesundheitsportal untersagt

Im September 2020 ging das Nationale Gesundheitsportal gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Sitz in Berlin an den Start. Nun hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn die Plattform für unzulässig erklärt, wonach der Bund gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. Dem Urteil ging eine Klage des Wort & Bild Verlags, Baierbrunn, im Februar 2021 voraus, der in dem Gesundheitsportal des Bundes eine Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten sieht.

Nach Prüfung des Sachverhalts gab die 1. Zivilkammer bekannt, dass "ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns überschreitet". Die Website enthalte keine Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon, Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben.

Das Urteil vom 28. Juni 2023 des Landgerichts Bonn ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Bund angefochten werden. O-Töne zum Urteil finden Sie bei unserem Schwester-Magazin "Healthcare Marketing".

Die Klage des Wort & Bild Verlags ist nicht die erste, die in Bezug auf das Nationale Gesundheitsportal in den vergangenen Jahren eingereicht wurde. So beantragte das Medienunternehmen Burda, das unter anderem das Gesundheitsportal Netdoktor betreibt, im November 2020 beim Landgericht München eine Untersagungsverfügung gegen Google und die Bundesrepublik. Nachdem die Suchmaschine im Februar 2021 zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, gab Google im darauffolgenden April bekannt, diese zurückgezogen zu haben und die beendete Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium zu akzeptieren.
 

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Anja Lüth 29.06.2023

 

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